Mitbestimmung
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Unsere Aufgabe

Wir die Teilnehmenden-Vertretung (TV) des Berufsausbildungswerk (BAW) Schwäbisch Gmünd sind für die Jugendlichen und Auszubildenden im BAW Schwäbisch Gmünd da. Wir haben ein offenes Ohr und helfen eventuelle Streitereien zu schlichten oder Probleme zu lösen.

Mit aktiver Mitbestimmung und Mitverantwortung übernehmen wir als Stellvertretende der Jugendlichen und Auszubildenden Verantwortung im BAW Schwäbisch Gmünd und gestalten so unsere Ausbildungseinrichtung und unseren Arbeitsalltag mit.

In der TV kann jede/jeder Mitverantwortung und demokratische Teilhabe lernen und üben.

Wir treffen uns als TV regelmäßig alle vier Wochen. Die Protokolle können am Infobrett vor dem Speisesaal gelesen werden. Einmal jährlich legt die TV ihren Rechenschaftsbericht in einer Vollversammlung vor, beantwortet Fragen, nimmt Anträge, Kritik und Anregungen entgegen.



Teilnehmenden-Vertretung im BAW Schwäbisch Gmünd

Jede/ jeder Teilnehmende des BAW Schwäbisch Gmünd kann sich als TV-Kandidat/ -Kandidatin aufstellen lassen. Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen des BAW Schwäbisch Gmünd wählen die TV in geheimer und direkter Wahl.

Die Wahlen bzw. Nachwahlen finden jedes Jahr im Dezember statt. Die Amtszeit beträgt 1-2 Jahre, je nach Bereich.

Die TV im BAW Schwäbisch Gmünd besteht aus vier Vertretern und Vertreterinnen aus den verschiedenen Bereichen, nämlich VAB, BVB und Ausbildung. Diese vier wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende.

Zur Unterstützung steht uns in der TV eine Vertrauensperson zur Seite, die uns berät, anleitet, schult und zwischen Geschäftsführung, Mitarbeitenden und den Anliegen der Teilnehmenden vermittelt.



Mitwirkungsrechte & Mitbestimmung

Das Recht auf Teilhabe ist gesetzlich geregelt und wir als TV werden aktiv in Prozesse des BAW Schwäbisch Gmünd mit einbezogen. Wir haben Mitwirkungs- und Informationsrechte und in einigen Bereichen des BAW-Alltags eine tatsächliche Mitbestimmung.

So können wir z.B. mitbestimmen bei

  • Ferienzeiten, Beginn und Ende der täglichen  
    Arbeitszeit, Pausenzeiten
  • Planung von Veranstaltungen und Festen für die Teilnehmenden
  • Gestaltung von Speisenangeboten im Speisesaal
  • Inhalten von Hausordnungen (z.B. Werkstattordnung)
  • der Durchführung von Befragungen bei Jugendlichen und Azubis

Mitspracherecht haben wir bei:

  • wesentlichen baulichen Veränderungen im BAW,
  • bei Ausstattung und Raumgestaltung der Werkstätten
  • der Gestaltung der Sanitär- und Aufenthaltsräume
  • der Organisation und Durchführung von Festen, Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten


Jeder Jugendliche oder Azubi kann einen TV Vertreter, eine TV Vertreterin als Beistand mit in ein Förderplangespräch nehmen, wenn es um eine gravierende Veränderung der Maßnahme oder um eine Kündigung geht.